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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Dienstleistung des elektronischen Dokumentenaustauschs

1. Einleitung und Bedeutung von Begriffen

1.1. Mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen des EDI-Services und der Dienstleistung des elektronischen Dokumentenaustauschs für juristische Personen (B2B) und Behörden mit öffentlichen Befugnissen (B2G) (nachfolgend: Allgemeine Geschäftsbedingungen) werden der Inhalt und die Bedingungen der Nutzung der Dienstleistungen, sowie Rechte und Pflichten der Gesellschaft OMNIZON NETWORKS GmbH, Werinherstraße 3, 81541 München, USt.-ID: DE 335792069, eingetragen im Gerichtsregister des Amtsgericht München, Registernummer: HRB 258921 (nachfolgend: Omnizon), einerseits und der Geschäftssubjekten als Nutzer (nachfolgend: Kunde) andererseits festgelegt.

1.2. Um Mehrdeutigkeiten zu vermeiden, haben einzelne Begriffe im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen folgende Bedeutung: Elektronisches Dokument – ein in elektronischer Form erstelltes, zugestelltes und empfangenes Dokument; System für elektronischen Dokumentenaustausch – Programm- und Geräteausstattung im Eigentum oder unter Kontrolle von Omnizon, wodurch elektronische Dokumente ausgetauscht werden (nachfolgend: System); Absender – juristische Person, die mittels eigenen Informationssystems ein elektronisches Dokument erstellt und es einer anderen juristischen Person über das System zustellt; Empfänger – juristische Person, die das empfangene elektronische Dokument aufnimmt und es in ihrem eigenen Informationssystem gemäß den internen Geschäftsprozessen verarbeitet; Omnizon Enterprise Connect – Bezeichnung der Dienstleistung, die Omnizon zu Zwecken des elektronischen Dokumentenaustauschs den juristischen Personen bietet, die elektronische Dokumente in ihren eigenen Informationssystemen erstellen; Omnizon WEB ist ein Sammelbegriff für mehrere verschiedene Dienstleistungen, die Omnizon zu Zwecken des elektronischen Dokumentenaustauschs juristischen Personen bietet, die den Nutzern über die Web-Schnittstelle zur Verfügung stehen. Omnizon Web EDI Lieferantenportal – Omnizon WEB-Dienstleistung, die dem Kunden eine schnelle und einfache Lösung für die Integrierung seiner Lieferanten mittels Web-Schnittstelle ermöglicht. Omnizon Web EDI Kundenportal – Dienstleistung, die dem Nutzer eine schnelle und einfache Lösung für die Integration seiner Kunden in den EDI-Austausch mithilfe der Web-Schnittstelle ermöglicht. Omnizon Speedox Delivery – Dienstleistung, die dem Nutzer ein kontrolliertes Versenden von großen Mengen an Dokumenten per E-Mail ermöglicht. Omnizon E-Archiv – Dienstleistung, die dem Nutzer die Ausführung der Archivierungsfunktion, bzw. die Speicherung der Dokumente in elektronischer Form im Omnizon-System ermöglicht. E-Rechnung – elektronisches Dokument, inhaltlich vollkommen gleich der Rechnung in der Papierform. Omnizon iPaaS – Integrationsplattform als Dienstleistung, womit der Nutzer eine Plattform in seiner separaten Umgebung zur Verfügung bekommt (B2C, B2B, B2G, A2A).

1.3. Die gesamten Möglichkeiten der Dienstleistungen, die Omnizon bietet, und die kaufmännischen Bedingungen werden im Vertrag und seinen Bestandteilen festgelegt, die bei der Begründung des geschäftlichen Verhältnisses von den für die Vertretung befugten Personen von Omnizon und vom Kunden unterfertigt werden, wobei diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil sind.

1.4. Angaben über den Kunden, den Identifikator und die Kontaktpersonen des Kunden werden im Vertrag festgesetzt.

2. Das Verfahren der Vertragsschließung

2.1. Das Geschäftssubjekt, das das Angebot von Omnizon annimmt, schließt mit Omnizon einen Vertrag, dessen Bestandteil diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern findet nicht statt.

2.2. Wenn die Person, die das Angebot von Omnizon annimmt, für die Vertretung des Geschäftssubjektes gesetzlich nicht befugt ist, muss sie eine rechtsgültige Vollmacht zur Vertretung dieses Geschäftssubjektes haben.

2.3. Mündliche Nebenabreden, die nicht durch einen in Schriftform verfassten Vertrag bestätigt werden, sind nicht rechtsgültig.

2.4. Alle nachträglichen Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sowie Abänderungen der Bedingungen bedürfen der Schriftform, um rechtsgültig zu sein.

3. Art und Umfang der Leistungen

3.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf alle geschäftlichen Transaktionen zwischen Omnizon und den Kunden angewandt, auch wenn sie in den separaten Verträgen nicht mehr erwähnt werden.

3.2. Mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Dienstleistung des elektronischen Dokumentenaustauschs – EDI Provider, und der Dienstleistung der Integrationsplattform als Dienstleistung – iPaaS, bzw. unter gemeinsamem Namen „Dienstleistung" für Wirtschaftseinheiten als juristische Personen sowie für Behörden mit öffentlichen Befugnissen werden der Inhalt und die Bedingungen, sowie Rechte und Pflichten von Omnizon einerseits und vom Kunden andererseits festgelegt.

3.3. Einzelne / abgeänderte Verträge zwischen Omnizon und den Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinsichtlich der einzeln vereinbarten Bedingungen, die dann mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzt werden. Solche einzelnen / abgeänderten Verträge müssen in schriftlicher Form verfasst werden, um vollkommen wirksam zu sein.

3.4. Omnizon bietet Dienstleistungen auf dem Gebiete der geschäftlichen Integrationen über EDI-Dienstleistungen, bzw. durch die Erbringung von Dienstleistungen des Dokumentenaustauschs (EDI-Service-Provider) und der Integrationsplattform (iPaaS) an.

3.5. Die EDI-Dienstleistung gewährleistet den elektronischen Dokumentenaustausch zwischen dem Kunden und seinen Geschäftspartnern, einschließlich die Versendung von E-Rechnungen, Verfolgung der Statistik des elektronischen Dokumentenaustauschs, sowie auch zusätzliche Dienstleistungen (E-Archiv, Speedox Delivery u.ä.).

3.6. Die Integrationsplattform ist ein unabhängiger Service zur Integration von Geschäftsapplikationen einschließlich elektronischen Dokumentenaustausch.

3.7. Die Dienstleistung entspricht grundsätzlich den öffentlichen auf den Omnizon-Webseiten veröffentlichten Produktbeschreibungen. Da sich Dienstleistungen ständig weiterentwickeln und verbessern, sowie immer wieder neue Funktionalitäten eingeführt werden, kann die detaillierte Beschreibung der Funktionalität nur ein Teil einer schriftlichen geschäftlichen Vereinbarung zwischen Omnizon und dem Kunden sein.

3.8. Aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Kunde darüber in Kenntnis gesetzt, dass Omnizon alle EDI-Daten, die Gegenstand des EDI-Austauschs waren, 14 Kalendertage beibehält. Alle Daten werden nach Ablauf von 14 Kalendertagen gelöscht, außer im Falle dass die E-Archiv-Dienstleistung vereinbart ist, wo dann bestimmte Unterlagen gespeichert werden.

4. Preise und Zahlungen

4.1. Der Kunde ist verpflichtet, Omnizon eine Vergütung für die Nutzung der vereinbarten Dienstleistungen gemäß den Preisen und Bedingungen, die Bestandteil des Vertrags sind, und alle anderen Dienstleistungen nach der in dem Moment gültigen Preisliste zu bezahlen.

4.2. Omnizon behält sich das Recht vor, mit einer Ankündigungsfrist von 90 Tagen die Preise anzupassen. Der Kunde kann dieses Angebot annehmen. Nimmt der Kunde das Angebot nicht an, kann er oder Omnizon den Vertrag kündigen. Die Preisänderung wird minimal 90 Tage vor dem Inkrafttreten bekannt gegeben.

4.3. Omnizon ist jederzeit befugt, für zusätzliche Dienstleistungen zusätzliche Gebühren, die durch die Ausweitung der Nutzung der Dienstleistung entstehen, gemäß der gültigen Preisliste zu erheben.

4.4. Der Kunde ist zur vollständigen Zahlung der Vergütung für die Nutzung der Dienstleistung innerhalb von 30 Tagen nach dem Ablauf des Abrechnungszeitraums ohne Rücksicht auf das Datum des Eingangs der Rechnung verpflichtet. Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet.

4.5. Hat der Kunde Einwände gegen die erhaltene Rechnung, ist er verpflichtet, in der Fälligkeitsfrist den durchschnittlichen Betrag seiner Belastung im Zeitraum von 3 (drei) Monaten vor dem Zeitraum, worauf sich der Einwand bezieht, oder den unbestrittenen Teil der Rechnung zu bezahlen. Im Bezug auf den bestrittenen Teil der Rechnung ist der Kunde verpflichtet, in einer Frist von 15 Tagen nach Erhalt der Rechnung Omnizon einen schriftlichen Einspruch einzulegen und Gründe für die Anfechtung anzuführen. Anderenfalls behält sich Omnizon das Recht vor, die Nutzung aller auf dieser Rechnung aufgeführten Dienstleistungen oder Plattform unmöglich zu machen. Nach Eingang des Einspruchs verpflichtet sich Omnizon, eine Entscheidung über die Begründetheit des Einspruchs zu treffen und den Kunden innerhalb von 15 Tagen darüber zu informieren.

4.6. Im Falle dass die Zahlungsfrist überschritten wird und der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit der Rechnung keinen schriftlichen Einspruch zustellt, hat Omnizon das Recht auf Erhebung der Verzugszinsen gemäß den gültigen Vorschriften von der Fälligkeit einzelner Rechnungen bis zur endgültigen Bezahlung derselben.

4.7. Im Falle der Nichterfüllung der Verpflichtungen ist der Kunde verpflichtet, die Inkassokosten von Omnizon sowie alle durch die verspätete Begleichung der Verpflichtungen seitens des Kunden entstandenen Kosten zu tragen, und zwar alles in Einklang mit der gültigen Preisliste von Omnizon.

4.8. Im Falle, dass der Kunde mit der Bezahlung einer fälligen Rechnung 30 (dreißig) Tage in Verspätung gerät, und dass inzwischen sonstige fällige Rechnungen nicht beglichen sind, hat Omnizon das Recht, ohne irgendwelche zusätzliche Ankündigung weitere Erbringung von Dienstleistungen auszusetzen und/oder den Vertrag zu kündigen.

4.9. Individuelle Dienstleistungen der Beratung, Auswärtstätigkeiten und Behebung von durch Kunden oder einen Dritten verursachten Schäden, Durchführung von Testen auf Wunsch des Kunden, sowie Prüfung von Daten auf Wunsch des Kunden gehören nicht zum vertraglichen Leistungsumfang, so dass für sie eine zusätzliche Vergütung nach der zu der Zeit gültigen Preisliste erhoben wird.

5. Verpflichtungen von Omnizon

5.1. Omnizon ist verpflichtet, dem Kunden die Nutzung der Dienstleistung nach Unterfertigung des entsprechenden Vertrags bzw. nach der Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu gewährleisten.

5.2. Omnizon ist verpflichtet, mit der Sorgfalt eines guten Geschäftsmanns die angebotene Leistung stets bestmöglich zu erbringen.

5.3. Omnizon garantiert dem Kunden die Funktionalität der Dienstleistung und eine kontinuierliche Arbeit von 99,8% der Arbeitszeit jährlich. Omnizon versteht unter der Arbeitszeit die gesamte Zeit im Jahr mit der Ausnahme eines Zeitraums von 8 Stunden jeden Samstag von 22.00 bis Sonntag 06.00 Uhr in Übereinstimmung mit dem Punkt 5.4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

5.4. Die regelmäßige Instandhaltung des Systems erfolgt an arbeitsfreien Tagen von Samstag um 22.00 bis Sonntag um 06.00 Uhr. Während dieser Zeit wird das System möglicherweise 10 Minuten lang nicht verfügbar sein, wobei es auch zu einer Verzögerung der Bearbeitung von Dokumenten bzw. ihrer Verlängerung auf maximal 30 Minuten kommen kann. Im Falle einer geplanten längeren Nichtverfügbarkeit des Systems wird es Omnizon dem Kunden mindestens zwei (2) Arbeitstage vorher bzw. bis Donnerstag um 13:00 Uhr ankündigen.

5.5. Omnizon gewährleistet dem Kunden den notwendigen technischen Support für die Nutzung der Dienstleistung. Die Unterstützung wird per E-Mail, telefonisch, über Web (Fernzugriff) und nach Bedarf auf dem Standort des Kunden geleistet.

5.6. Jede Änderung in der Art und Weise des Gebrauchs des Systems wird Omnizon dem Kunden in schriftlicher Form mindestens dreißig (30) Tage vor der Einführung der Änderung ankündigen.

5.7. Der Kunde hat Anspruch auf eine Testinstanz der Systemplattform im Rahmen der gepachteten oder zugewiesenen Ressourcen. Auf die Testinstanz bezieht sich nicht die Verfügbarkeit von 99,80% der Arbeitszeit im Jahr.

5.8. Omnizon weist Benutzernamen und Passwörter auf schriftlichen Antrag der befugten Person des Kunden zu und nimmt auf schriftlichen Antrag die Veränderung des zugewiesenen Passwortes vor.

5.9. Omnizon überwacht kontinuierlich die Verfügbarkeit der EDI-Dienstleistung und der Integrationsplattform und wird im Rahmen ihrer Zuständigkeit alle gemeldeten Mangelhaftigkeiten und Störungen innerhalb kürzester angemessener Frist beheben. Falls sich die Fehlerbehebung als unmöglich erweist, wird Omnizon dem Kunden die beste alternative Lösung anbieten.

5.10. Anfragen, Upgrades und Erweiterungen der Dienstleistung werden gemäß dem Kontaktformular am Ende des Vertrags gemeldet.

5.11. In der Regel garantiert Omnizon dem Kunden die Funktionalität seiner Produkte in einer definierten IT-Umgebung. Omnizon haftet nicht für die Probleme hinsichtlich der Verfügbarkeit der Dienstleistung, soweit für die Probleme der Kunde oder ein Dritter verantwortlich sind (z.B. Stromausfall, Nichtverfügbarkeit des Internets, nicht aktualisierter Webbrowser u.ä.).

5.12. Omnizon haftet weder für den Inhalt noch für die Richtigkeit der Adressen des Empfängers und des Absenders. Die Dienstleistung der Überprüfung des Empfängers und des Absenders ist eine besondere Dienstleistung, die in einem separaten schriftlichen Vertrag vereinbart werden kann.

6. Verpflichtungen des Kunden

6.1. Mit der Unterzeichnung des Vertrags und der Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen übernimmt der Kunde exklusives und nicht übertragbares Recht auf Nutzung der Dienstleistung. Das Recht zur Nutzung der Dienstleistung darf ohne schriftliche Zustimmung nicht auf Dritte übertragen werden.

6.2. Der Kunde ist verpflichtet, Omnizon über alle Änderungen bezüglich seiner Kontaktperson zu informieren (Vorname, Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse).

6.3. Der Kunde ist verpflichtet, die für den Zugang zu den Dienstleistungen erforderlichen Elemente auf eigene Kosten bereitzustellen (Computer, Internetzugang, Webbrowser, E-Mail).

6.4. Der Kunde ist bei der Meldung des Mangels verpflichtet, den Mangel sowie die Umgebung, in der der gemeldete Mangel aufgetreten ist, genau zu beschreiben.

6.5. Bei der Bereitstellung des technischen Supports ist der Kunde verpflichtet, die Bedingungen für die Herstellung einer sicheren Verbindung für den Fernsupport zu schaffen.

6.6. Der Kunde ist verpflichtet, die Dienstleistung in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, vertraglichen Verpflichtungen mit Omnizon und den von Omnizon erhaltenen technischen Anweisungen zu nutzen.

6.7. Alle Computerprogramme und -systeme, ihre Quellcodes, ihre Programmschnittstellen, graphische Lösungen sowie die gesamte relevante Dokumentation sind Eigentum von Omnizon. Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Omnizon ist es nicht erlaubt, diese zu reproduzieren, zu übertragen, zu distribuieren oder zu vermieten.

6.8. Dem Kunden ist der Verkauf, die Vermietung oder anderweitige Bereitstellung der Nutzung der Dienstleistungen Dritten nicht erlaubt.

6.9. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Verbindlichkeiten gegenüber Omnizon ordnungsgemäß und bis zum Fälligkeitsdatum nachzukommen. Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass alle Daten, die über den Service übertragen werden, gesetzlich korrekt sind, und haftet für den gesamten Schaden, der durch Nichteinhaltung entstehen könnte.

6.10. Der Kunde verpflichtet sich, den technologischen und IT-Support bereitzustellen, der für die Erstellung, Übertragung und Erfassung elektronischer Dokumente notwendig ist.

6.11. Der Kunde ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Zugangsdaten streng vertraulich zu behandeln und Omnizon unverzüglich zu informieren, sobald er erfährt, dass diese unbefugten Dritten bekannt geworden sind.

6.12. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Omnizon die Daten, die Gegenstand des Austauschs sind, vierzehn (14) Kalendertage lang ab dem Tag der ersten Verarbeitung behält.

6.13. Dem Kunden ist bekannt, dass die Daten nach Ablauf von 14 Kalendertagen gelöscht werden. Für die dauerhafte Aufbewahrung ist die Dienstleistung des E-Archivs vertraglich zu vereinbaren.

7. Verantwortung von Omnizon

7.1. Omnizon ist dafür verantwortlich, dass alle erbrachten Dienstleistungen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den unterschriebenen Verträgen in Einklang gebracht werden.

7.2. Wenn im Falle der Haftung von Omnizon ein materieller Schaden aufgetreten ist und dieser nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht, wird der Schaden finanziell auf den Betrag der monatlichen Vergütung begrenzt, die der geschädigte Kunde für den Monat zu zahlen hat, in dem der Schaden aufgetreten ist.

7.3. Omnizon ist nicht für Probleme und Schäden verantwortlich, die durch den Beratungsdienst eines Drittanbieters verursacht werden, außer im Falle des Bestehens einer schriftlichen Genehmigung seitens Omnizon.

7.4. Omnizon haftet nicht für den Verlust oder Beschädigung der Daten wegen unangemessener Sicherheitskopie und/oder unangemessenen Umgangs mit den Daten seitens des Kunden oder eines vom Kunden beauftragten Dritten.

7.5. Für den Fall, dass der Kunde ablehnt, die zuvor gemeldeten Mängel zu prüfen, wird Omnizon den Mangel als behoben betrachten und eine weitere Haftung ausschließen.

7.6. Omnizon übernimmt keine Garantie und keine Verantwortung für Störungen, wenn diese auf den Ausfall anderer Systeme zurückzuführen sind, die nicht unter der Kontrolle von Omnizon stehen (z. B. Telekommunikation, Internet u.ä.).

7.7. Omnizon liest und verarbeitet keine Daten aus elektronischen Dokumenten und trägt daher keine Verantwortung für den Inhalt dieser Daten.

7.8. Omnizon trägt keine Verantwortung, wenn der Kunde die Dienstleistung wegen seines eigenen unsachgemäßen Verhaltens nicht nutzen kann, sowie bei höherer Gewalt gemäß Artikel 11.

7.9. Gemäß Artikel 6.13 verpflichtet sich Omnizon, die Daten vierzehn (14) Kalendertage ab dem Tag der ersten Verarbeitung aufzubewahren. Nach Ablauf des Zeitraums hat Omnizon keine Verpflichtung mehr, diese Daten zu speichern.

8. Verpflichtung des Kunden

8.1. Durch den Zugriff auf den Service übernimmt der Kunde die Verantwortung dafür, gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu handeln.

8.2. Der Kunde ist für alle Änderungen der Parameter der Nutzung der EDI-Dienstleistung sowie für Veränderungen an der Integrationsplattform verantwortlich. Omnizon lehnt jegliche Verantwortung für so entstandene Änderungen ab, wenn diese nicht schriftlich seitens Omnizon akzeptiert worden sind.

8.3. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Testinstanzen der Plattform ausschließlich zu Testzwecken und nicht zu Produktionszwecken verwendet werden.

8.4. Der Kunde ist für die Übersendung von falschen oder unerwünschten Daten ins System verantwortlich.

8.5. Der Kunde ist für seine Passwort-Zugriffsparameter verantwortlich, bzw. dafür, dass er sie geheim hält und nicht an Dritte weitergibt.

8.6. Der Kunde ist für alle Kosten verantwortlich, die durch die unbefugte Nutzung der Dienstleistung durch Dritte aufgrund unangemessener Behandlung von Passwörtern entstehen.

8.7. Der Kunde ist für die missbräuchliche Nutzung der Dienstleistung verantwortlich und Omnizon übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unregelmäßigen, fahrlässigen und unangemessenen Umgang mit Daten seitens des Kunden oder seines Subunternehmens entstehen.

8.8. Im Falle des Verstoßes des Kunden gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat Omnizon das Recht, seine Ansprüche zur Nutzung der Dienstleistung zu widerrufen.

9. Datenschutz

9.1. Omnizon gewährleistet gemäß den in der Informationsbranche üblichen Erfahrungen und Regeln den Schutz der auf dem Omnizon-System gespeicherten Kundendaten. Der Kunde erhält als Anlage 1 eine Datenschutzbelehrung und als Anlage 2 einen Vertrag über die Auftragsdatenverarbeitung (AD Vertrag), die unterzeichnet zurückzusenden sind.

9.2. Omnizon wird keinen unbefugten Personen Daten offenlegen oder Dritten Daten aus einem elektronischen Dokument zugänglich machen.

9.3. Omnizon ist berechtigt, die personenbezogenen Daten der Mitarbeiter des Kunden nur zum Zwecke der Erfüllung der Verpflichtungen sowie der Identifizierung und Autorisierung zu verarbeiten.

9.4. Omnizon wird die Verarbeitung der personenbezogenen Daten gemäß den Anweisungen des Kunden und der DSGVO durchführen und entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen vornehmen.

9.5. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich zu beurteilen, ob personenbezogene Daten rechtmäßig verarbeitet werden können.

9.6. Die Verarbeitung endet mit der Beendigung der Nutzung der Dienstleistung; Omnizon wird die Daten zurückgeben und/oder dauerhaft entfernen.

9.7. Die Verarbeitung besteht aus Übertragung, Annahme, Speicherung und Archivierung von Dokumenten, die über das System ausgetauscht werden.

9.8. Omnizon garantiert, dass personenbezogene Daten zu keinen anderen Zwecken verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben werden, außer auf Grundlage eines rechtskräftigen Vollzugsauftrags.

9.9. Omnizon und der Kunde verpflichten sich, sich gegenseitig unverzüglich über jeden Verdacht auf Verletzung des Datenschutzes zu informieren.

9.10. Omnizon und der Kunde ergreifen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz.

10. Kündigung des Vertragsverhältnisses

10.1. Jede Partei kann den Vertrag über den elektronischen Dokumentenaustausch durch ein Kündigungsschreiben mit einer Kündigungsfrist von 30 (dreißig) Tagen ab dem Datum des Eingangs des Schreibens kündigen.

10.2. Jede Partei kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen: (a) wenn ein Insolvenzverfahren gegen eine der Parteien eingeleitet worden ist; (b) wenn eine Vertragspartei ihre Verpflichtungen verletzt und auf Ersuchen der anderen Partei innerhalb von 24 Stunden nicht beginnt, die Ursache zu beseitigen; (c) wenn eine Partei in einer Weise handelt, die sich nachteilig auf das Ansehen der anderen Partei auswirkt.

10.3. Wenn der Kunde die Rechnung nicht innerhalb der Fälligkeit bezahlt, behält sich Omnizon das Recht vor, die Erbringung von Dienstleistungen auszusetzen und den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

10.4. Im Falle einer Kündigung durch ein Verschulden des Kunden haftet Omnizon für keine Schäden.

10.5. Der Kunde kündigt den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an Omnizon Networks GmbH, Werinherstraße 3, 81541 München, GLN 4399902533737.

10.6. Wenn auch die Dienstleistung des E-Archivs vereinbart ist, verpflichtet sich Omnizon, dem Kunden innerhalb von 30 Tagen eine Kopie aller Dokumente zu übergeben, sofern keine fälligen unbestrittenen Forderungen bestehen. Nach Ablauf von 6 Monaten erlischt diese Verpflichtung.

11. Höhere Gewalt

11.1. Omnizon und der Kunde haften nicht für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn die Unmöglichkeit durch ein Ereignis höherer Gewalt verursacht wird.

11.2. Ereignisse höherer Gewalt umfassen u.a. Naturkatastrophen, Epidemien, Krieg, Streiks, Boykott, staatliche Embargos und Restriktionen.

11.3. Im Falle höherer Gewalt werden beide Parteien alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um ihren Verpflichtungen nachzukommen.

11.4. Verhindert ein Ereignis höherer Gewalt nur einen Teil der Verpflichtungen, wird jede Partei die Erfüllung im nicht betroffenen Teil fortsetzen.

11.5. Die betroffene Partei muss die andere schriftlich benachrichtigen und eine Schätzung des Zeitraums abgeben.

11.6. Dauert die Verhinderung länger als 3 (drei) Monate, kann die nicht betroffene Partei den Vertrag mit sofortiger Wirkung ohne Schadensersatzpflicht kündigen.

12. Geschäftsgeheimnis und Vertraulichkeit der Daten

12.1. Alle Informationen und Daten, die eine Partei der anderen zur Verfügung stellt, werden als vertraulich betrachtet und dürfen nur für die angegebenen Zwecke verwendet werden.

12.2. Keine Partei ist für die Verwendung von Daten verantwortlich, die bereits öffentlich bekannt sind oder werden, es sei denn, sie müssen aufgrund des Gesetzes offengelegt werden.

12.3. Die Partei, die vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Vertraulichkeitspflicht verstößt, haftet ohne Einschränkung für jeden entstehenden Schaden.

12.4. Omnizon und der Kunde verpflichten ihre Beschäftigten, Mitarbeiter und Assistenten zur Vertraulichkeit.

12.5. Die Vertragsparteien halten den Inhalt des Vertrags sowie alle Anhänge als Geschäftsgeheimnis.

12.6. Omnizon und der Kunde bewahren alle Daten finanziellen, geschäftlichen und rechtlichen Charakters als Geschäftsgeheimnis und stellen sie Dritten nicht zur Verfügung.

13. Übereinstimmung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

13.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden ausschließlich angewandt. Individualabreden gehen den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

13.2. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn Omnizon ihre Gültigkeit schriftlich akzeptiert und genehmigt.

13.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsvorfälle zwischen Omnizon und dem Kunden, falls sie in gesonderten Verträgen nicht anders definiert werden.

13.4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind elektronisch verfügbar und auf der Omnizon-Webseite veröffentlicht.

13.5. Der Kunde bestätigt seine Zustimmung mit der Unterzeichnung des Vertrags.

13.6. Omnizon behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde erklärt sich einverstanden, wenn er nicht innerhalb von 60 Tagen ab der Mitteilung widerspricht. Stimmt der Kunde nicht zu, steht beiden Parteien das Recht der Kündigung zu.

13.7. Der Kunde hat sich mit den Änderungen einverstanden erklärt, wenn er nicht innerhalb von 60 (sechzig) Tagen ab Veröffentlichung mitteilt, dass er nicht zustimmt und den Vertrag kündigt.

14. Streitbeilegungen

14.1. Omnizon und der Kunde sind sich darüber einig, dass sie alle Streitigkeiten einvernehmlich beilegen wollen; wird keine friedliche Beilegung erreicht, wird die Zuständigkeit des Gerichtes in München bei Anwendung des deutschen Rechtes vereinbart.

15. Schlussbestimmungen

15.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf der offiziellen Omnizon-Website veröffentlicht.

15.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in den Geschäftsräumen von Omnizon sowie auf der offiziellen Omnizon-Website verfügbar und werden dem Kunden bei der Begründung des Vertragsverhältnisses gemäß Artikel 2.1 zugestellt.

15.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit dem Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Anlage 1: Datenschutzerklärung — Anlage 2: Vertrag über Auftragsdatenverarbeitung

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